Jugendwohngemeinschaft II (JWG II)


Die Jugendwohngemeinschaft II des Jugendhofes Gotteshütte ist in der Mindener „Fischerstadt“ gelegen und befindet sich in Nähe zum Bahnhof und der Mindener Innenstadt. Behörden wie Arbeitsamt und Jobcenter sind fußläufig schnell zu erreichen, ferner befindet sich der zentrale Busbahnhof in unmittelbarer Nähe.

 

In der Jugendwohngemeinschaft (JWG) werden in zwei kompletten Wohnungen insgesamt sieben junge Menschen ab dem 16ten Lebensjahr betreut. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, Badezimmer und Küche sowie ein Wohnbereich stehen allen Bewohnern zur Verfügung.

 

Ziel der Betreuung ist es, die jungen Menschen insoweit zu verselbstständigen, dass eine weiterführende Maßnahme der mobilen Betreuung oder gar die eigenständige Lebensführung die Folge sein kann.

 

In der JWG wird kein Betreuungsangebot über 24 Std. hinweg angeboten. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, bei akuter Bedarfslage Kontakt zu einer Fachkraft aufzunehmen oder über die Leitungsrufbereitschaft des Jugendhofes Gotteshütte, Hilfe und Begleitung zu erhalten. Tagsüber werden die jungen Menschen umfassend durch ihre Bezugspädagog:innen begleitet. Kern der Arbeit bildet die stetige Überprüfung des Status quo über die „7 Säulen der Selbstständigkeit“.

 

Neben dem individuellen und fallspezifischen Betreuungsangebot steht das gemeinsame Erleben im Fokus. Durch gemeinsame Aktionen und Unternehmungen sollen sich die jungen Menschen als Teil einer Gemeinschaft sehen und fühlen.

 

Für den Prozess der Verselbstständigung ist es wichtig, in einer Gemeinschaft zu leben zu können und seinen Teil für das Gelingen beizutragen. In der Jugendwohngemeinschaft wird daher nach dem Prinzip der Partizipation gemeinsam mit den jungen Menschen der Alltag reflektiert und die Zukunft ausgestaltet.


Allgemeine Zielsetzungen:

 

  • Begleitung der eigenständigen Lebensführung
  • Hilfestellung bei der Entwicklung von Perspektiven für die eigene Lebensplanung
  • Erreichung größtmöglicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
  • Überleitung in die eigene Wohnung oder in das Betreuungskonzept der mobilen Betreuung

Die individuellen Ziele werden zusammen mit dem Jugendamt in den stattfindenden Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII besprochen und festgelegt. Die jungen Menschen werden bei der Definition der Ziele partizipatorisch beteiligt.

 

Konzeptionelle Schwerpunkte:

 

  • Bezugspädagogensystem
  • Einstellung auf individuelle Bedarfe des jungen Menschen
  • Verselbstständigung anhand der sieben Säulen
  • Passung der Maßnahme
  • Zusammenarbeit mit Schule/Ausbildung, Netzwerkarbeit, Erarbeitung von Zukunftsperspektiven bezogen auf Wohnen/sich bilden/arbeiten,
  • Methodisches Arbeiten, angelehnt an den Methodenkatalog des Familienaktivierungsmanagements
  • Gemeinsame Aktivitäten zur Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit

 




Sieben Säulen der Selbstständigkeit ©

 

1. Schulische/berufliche Perspektive

2. Finanzielle Sicherheit

3. Psychische Stabilität und Reife

4. Gemeinschaftsfähige Persönlichkeit

5. Soziale Eingebundenheit und Netzwerke

6. Alltagsmanagement

7. Physische Gesundheit und angemessene Gesundheitsfürsorge

 


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