Partizipation



 

Hallo, wir sind die Partizipationsbeauftragten und Beschwerdemanager des Jugendhofes Gotteshütte.

 

Wir möchten Euch einen kurzen Einblick über unsere alltägliche Arbeit geben. Die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung haben immer die Möglichkeit, uns um Rat zu fragen, wenn sie Probleme in der Gruppe oder mit einem Betreuer haben. Hier kann es sein, dass sich die Kinder und Jugendlichen entweder ungerecht behandelt fühlen, in einem Konfliktgespräch Unterstützung benötigen oder sich einfach ein neutrales Feedback von uns einholen möchten.



Allgemeine Gruppengesprächsregeln

 

Die Dauer und Häufigkeit von Gruppengesprächen hängen von der Dringlichkeit und der Menge der Themen ab und sollten im Dialog zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen entschieden werden.

 

In der Regel führt der Gruppensprecher das Gruppengespräch und wird bei Bedarf von einem Erwachsenen unterstützt.

 

Die Themen orientieren sich an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und der Gruppe.

 

Ein Gruppengespräch soll in gemütlicher und entspannter Atmosphäre stattfinden, es kann etwas zu Essen und Trinken geben und sollte abwechslungsreich gestaltet werden.

 

Im Gruppengespräch sollen alle Beteiligten sich zuhören, sich ausreden lassen, sich melden, wenn sie etwas sagen wollen und respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen.

 

Die Inhalte eines Gruppengespräches werden in einem Ergebnisprotokoll festgehalten. Das Ergebnisprotokoll ist für jeden frei zugänglich und einsehbar.

 

Kinderrechte

 

1. Jedes Kind hat Recht auf Bildung!

2. Jedes Kind hat Recht auf Nahrung und Gesundheit!

3. Recht auf Gleichheit!

4. Recht auf Fürsorge!

5. Recht auf Meinungsäußerung/Gehör!

6. Recht auf Privatsphäre!

7. Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe!

8. Recht auf Betreuung und Behinderung!

9. Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt!

10. Recht auf Schutz im Krieg!

 

Mitbestimmung bei Hilfeplangesprächen

  

1. Die Vorbereitung auf ein Hilfeplangespräch:

 

  • Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens zum Hilfeplangespräch (HPG) einzuladen. Dies wird natürlich mit allen am HPG beteiligten Person abgesprochen.
  • Alte Protokolle von Hilfeplangesprächen können jederzeit von den Kindern und Jugendlichen eingesehen und besprochen werden.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, die Tischvorlage mit zu erarbeiten. Das beinhaltet, die Themen zu besprechen und die Entwicklung sowohl positiv als auch negativ darzustellen. Am Ende wird Tischvorlage gelesen und nachbesprochen.
  • Unter der Überschrift „Aussagen des Kindes und der Jugendlichen“, sollen die Aussagen vollständig und wörtlich 1:1 übernommen werden.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten über Inhalte der Tischvorlage kann ein Extrapunkt geschrieben werden.
  • Die Unterschrift des Kindes oder Jugendlichen soll die Richtigkeit der Tischvorlage bestätigen.
  • Das Kind/ der Jugendliche bespricht mit dem/der Bezugserzieher/in den Wunschort, an dem das Hilfeplangespräch stattfinden soll.

 

2. Der Verlauf eines Hilfeplangespräches

 

  • Die Jugendlichen fordern neutrale und ergebnisoffene HPGs und Sachbearbeiter.
  • Die Bezugserzieher MÜSSEN bei einem Hilfeplangespräch dabei sein. Falls dies nicht gelingt, z. B. wegen Krankheit, besteht ein Recht auf Verschiebung des Gespräches.
  • Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Mitbestimmung bei den Zielsetzungen im Hilfeplangespräch.
  • Die Kinder / Jugendlichen haben die Möglichkeit, beim Beginn des Gespräches mit dem Reden anzufangen, sie können dafür Unterstützung einfordern.
  • Die Bezugserzieher:innen MÜSSEN den Kindern / Jugendlichen den Rücken stärken.
  • Das Besprochene soll wertgeschätzt werden.
  • In dem aktuellen HPG sollen die Ziele des letzten Gesprächs überprüft werden.
  • Die Inhalte der Einführenden Erziehungsplanung (EEP) und der Fortführenden Erziehungsplanung (FEP) sollen vorgestellt werden.
  • Das Hilfepangespräch soll in einer gemütlichen Atmosphäre stattfinden.

3.      Die Nachbereitung des Hilfeplangespräches:

 

  • Direkt nach dem Hilfeplangespräch soll sich der/die Bezugserzieher/in Zeit für das Kind bzw. den Jugendlichen nehmen.
  • Sobald das Protokoll des Hilfeplangesprächs vorliegt, wird es gemeinsam mit dem Bezugserzieher gelesen und ggf. Änderungen an das Jugendamt weitergeleitet.
  • Abgesprochenes wird von allen 4 Seiten, ernstgenommen und im Auge behalten. (Eltern, Jugendamt, Jugendhof, Jugendlicher/Kind)
  • Ergebnisse des Hilfeplangesprächs MÜSSEN zeitnah in den Teambesprechungen aufgenommen werden
  • Die Ziele werden von allen Beteiligten als verbindliche Vereinbarung verstanden.

 

 

Partizipationsbeauftragte:

 

Sandra Beckemeyer

 

Christian Nicolai

 

Milana Panic

 


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