Sexualpädagogische Beratung


Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendliche, die in ihrer sexuellen Entwicklung fachliche Unterstützung benötigen;
  • Fachkräfte, die offene Fragen zur Begleitung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern haben;
  • Eltern, denen es aus unterschiedlichen Gründen schwerfällt ihre Kinder oder Jugendlichen in ihrer sexuellen Entwicklung adäquat zu begleiten;
  • Beratung bei sexuellem Grenzverhalten;
  • Prävention von sexuellem Missbrauch;
  • Beratung für Fachkräfte, Eltern, Opfern und Tätern nach sexueller Grenzverletzung;
  • Termine zur Aufklärungsarbeit;
  • Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen oder deren Fachkräfte, bei der Geschlechtsentwicklung und/oder der sexuellen Orientierung.

 

Rechtsgrundlage:

§ 27 (2) SGB VIII Hilfe nach erzieherischem Bedarf, insbesondere § 35 SGB VIII Intensive Einzelfallhilfe in Zusammenwirkung mit § 34 SGB VIII und § 32 SGB VIII.

 

Ziele:

  • Planung der ggf. notwendigen Intervention nach sexuell grenzverletzendem Verhalten oder der Vermutung;
  • Planung der Perspektiven für alle Betroffenen nach sexuell grenzverletzendem Verhalten oder der Vermutung;
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung der Handlungssicherheit nach sexuell grenzverletzendem Verhalten oder der Vermutung;
  • Stabilität in der Begleitung der Kinder und Jugendlichen in der sexuellen Entwicklung;
  • Aufklärung;

 

Stellenschlüssel:

 

Fachkräfte, die diese Methode im Rahmen der Sonderleistung durchführen haben eine sexualpädagogische Ausbildung oder gleichwertige Weiterbildungen und werden entsprechend supervidiert.


Für weitere Informationen zu unseren Sonderleistungen sprechen Sie die im Fall zuständige Fachbereichsleitung an.

Zu allen unseren Nebenleistungen liegt eine entsprechende Leistungs- und Entgeldvereinbarung vor. In einer Hilfeplanung wird der entsprechende Bedarf vereinbart. 



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